AirHelp Plus Fluggastrechte-Hilfe

AirHelp Plus ist eine zusätzliche Leistung, die wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner AirHelp anbieten. Dieses Angebot hilft Ihnen im Falle eines verspäteten, stornierten oder überbuchten Flugs bei einem potenziellen Antrag auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft.

Wenn Sie diese Leistung während des Buchungsvorgangs hinzufügen, wird AirHelp Ihren Anspruch automatisch nach Ihrer Reise prüfen. Wenn Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wird der Anbieter sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ohne zusätzliche Gebühren dabei helfen, Ihre Entschädigung von der/den Fluggesellschaft(en) einzuholen. 

Welche Entschädigung kann ich mit AirHelp Plus erhalten?

Je nach den geltenden Vorschriften können Sie möglicherweise Folgendes erhalten:
  • Flugentschädigung: bis zu 600 EUR im Falle eines verspäteten, stornierten oder überbuchten Fluges.
  • Kostenrückerstattung: bis zu 6.000 € für zusätzliche Kosten, die aufgrund einer Verspätung anfallen, einschließlich verloren gegangener Gepäckstücke und entgangener Buchungen (Hotels, Flüge usw.).

Wie genau funktioniert das?

  • Wenn Sie den Service AirHelp Plus erwerben, fügen wir diesen zu sämtlichen Flügen und sämtlichen Fluggästen Ihrer Buchung hinzu. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail für den Service. 
  • Falls Ihr Flug von einem bekannten Problem betroffen ist, werden wir Sie an AirHelp verweisen, um Ihren Anspruch zu bearbeiten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente, die Ihnen von der Fluggesellschaft übermittelt wurden, behalten und Sie die Schritte in der E-Mail befolgen.
  • AirHelp wird sich in Ihrem Namen mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und Ihnen jede verfügbare Entschädigung zukommen lassen.

Was passiert, wenn ich AirHelp Plus nicht hinzufüge?

Sie können Ihre Entschädigung auch direkt bei der Fluggesellschaft bzw. den Fluggesellschaften selbst beantragen oder sich anschließend an AirHelp wenden. AirHelp verfügt über große Kompetenz und viel Erfahrung. Außerdem stellt der Anbieter Ihnen seine Leistungen nur in Rechnung, wenn Sie mit seiner Hilfe eine Entschädigung erhalten.


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