Spezifische Regeln und Vorschriften zum Störungsschutz, die Sie kennen sollten

Der Störungsschutz ist ein einzigartiger kostenpflichtiger Service, den wir anbieten, um Sie im Fall von Änderungen oder Stornierungen durch das Transportunternehmen zu schützen. Er steht für alle Reisen zur Verfügung, unabhängig davon, ob Sie per Flugzeug, Bus oder Zug reisen. Selbst wenn Sie nicht über den Störungsschutz verfügen, sind Sie bei Störungen an Reiseplänen mit eigenständigem Transfer, die weniger als eine Stunde vor der Abreise auftreten, durch unseren Transferschutz geschützt (weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 10.4 unserer Nutzungsbedingungen). Wenn wir in diesem Artikel den Störungsschutz erwähnen, gelten die selben Regeln auch für den Transferschutz. 

Hier sind einige spezifische Regeln im Zusammenhang mit Schadensansprüchen, von denen Sie wissen sollten:

  • Wenn Sie sich unter dem Premium-Störungsschutz für einen alternativen Reiseplan oder eine Rückerstattung entscheiden, übertragen Sie uns alle Rückerstattungsansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung gegen die Transportunternehmen. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Sie uns das Recht geben, Rückerstattungen an Ihrer Stelle zu beantragen und zu behalten, wenn Sie bereits eine Entschädigung erhalten haben. Wenn Ihr Flug storniert wurde und Sie sich unter dem Basic-Störungsschutz für eine sofortige Entschädigung in Form von Kiwi.com-Guthaben entscheiden, übertragen Sie uns die Rückerstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem stornierten Flug gegen das Transportunternehmen.
Es gibt auch Fälle, in denen der Störungsschutz keine Anwendung findet. Hier sind einige Einschränkungen, die Sie kennen sollten: 

  • Der Störungsschutz findet keine Anwendung in außergewöhnlichen Situationen, die den Betrieb der an der Durchführung der Beförderung beteiligten Dritten beeinträchtigen. Solche Situationen können beispielsweise Streiks sein, die sich auf den Betrieb eines Transportunternehmens oder eines Flughafens auswirken, erhebliche Einschränkungen, die Flughäfen, Bus- oder Zugbahnhöfe betreffen, Bankrott oder Einstellung von 50 % der Flotte. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Sie in diesen Fällen nicht durch den Störungsschutz abgesichert und wir sind nicht verpflichtet, entsprechende Leistungen zu erbringen.
  • Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihr Reisepass für die Dauer Ihrer Reise gültig ist und dass Sie dem Transportunternehmen, dem Abreiseland, den Transitländern oder dem Zielland alle erforderlichen Visa, Impfnachweise oder Unterlagen vorlegen können. Wenn Sie nicht sichergestellt haben, dass Sie mit korrekten und gültigen Unterlagen reisen, und Ihnen das Boarding oder die Einreise in das Zielland verwehrt wurde, sind Sie nicht durch den Störungsschutz abgesichert.
  • Der Störungsschutz greift nicht, wenn Sie Ihre Reise oder Kontaktdaten ohne unser Wissen und unsere Genehmigung direkt bei den Transportunternehmen ändern. Nehmen wir als Beispiel, dass Sie über die Transportunternehmen Aufgabegepäck zu einem Reiseplan mit eigenständigem Transfer und kurzem Zwischenstopp hinzugefügt haben. Wenn der Zwischenstopp letztendlich zu kurz ist, um Ihr Gepäck für den nächsten Flug abzuholen, sind Sie nicht durch den Störungsschutz abgesichert.
Vollständige Informationen zum Störungsschutz können Sie Abschnitt 10 unserer Nutzungsbedingungen entnehmen.

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