Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004

Gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 können Sie bei einer langen Verspätung, Annullierung oder verweigertem Boarding aufgrund von Überbuchung Ihres Flugs in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union eine Entschädigung bei der durchführenden Fluggesellschaft beantragen.


Wenn Sie von einem der oben genannten Probleme betroffen sind, können Sie das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte ausfüllen und direkt an die Fluggesellschaft schicken. Weitere Informationen über das Vorgehen finden Sie auf der offiziellen EU-Website.


Alternativ können Sie Hilfsdienste wie AirHelp nutzen. Diese Anbieter werden in Ihrem Namen den Antrag mit den Fluggesellschaften verhandeln und Ihnen nur dann eine Gebühr berechnen, wenn Sie die Entschädigung erhalten. Die Erfahrung dieser Anbieter erhöht Ihre Chancen auf eine Entschädigung.
Sie können auch „AirHelp Plus“-Unterstützung hinzufügen, wenn Sie die Reise bei uns buchen. AirHelp wird Ihren Antrag automatisch überprüfen und Sie kontaktieren, wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Wenn wir denken, dass Sie womöglich Anspruch auf Entschädigung haben, verweisen wir Sie möglicherweise nach Ihrer Reise an AirHelp, auch wenn Sie AirHelp Plus nicht hinzufügen.

Ich habe bei Ihnen gebucht. Warum erhalte ich nicht von Ihnen die Rückerstattung?

Diese Verordnung gilt nur für die Fluggesellschaften, die Ihre Reise durchführen und die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung Ihres Flugs zu verantworten haben.



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