Spezifische Regeln und Vorschriften zum Schutz vor Unterbrechungen, die Sie kennen sollten

Der Unterbrechungsschutz ist ein einzigartiger, kostenpflichtiger Service, den wir zum Schutz bei Änderungen oder Stornierungen durch den Beförderer anbieten. Sie steht für alle Reisen zur Verfügung, unabhängig davon, ob Sie per Flugzeug, Bus oder Zug reisen. Auch wenn Sie keinen Unterbrechungsschutz haben, sind Sie mit unserem Umsteige-Schutz vor Änderungen in letzter Minute geschützt. Dieser Schutz deckt Unterbrechungen von Selbstumsteigeverbindungen ab, die weniger als eine Stunde vor der Abfahrt erfolgen (weitere Informationen finden Sie in Artikel 10.4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Wann immer wir in diesem Artikel den Unterbrechungsschutz erwähnen, sollten Sie wissen, dass die gleichen Regeln auch für den Transferschutz gelten. 

Hier sind einige spezifische Regeln im Zusammenhang mit Schadensansprüchen, von denen Sie wissen sollten:

  • Wenn Sie sich für eine alternative Reiseroute oder eine Rückerstattung entscheiden, treten Sie mit Disruption Protection Premium alle Rückerstattungsansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung an den Beförderer an uns ab. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Sie uns das Recht geben, Rückerstattungen an Ihrer Stelle zu beantragen und zu behalten, wenn Sie bereits eine Entschädigung erhalten haben. Mit Disruption Protection Basic, wenn Sie sich für eine sofortige Entschädigung in Form von Kiwi.com-Guthaben entscheiden, wenn Ihr Flug annulliert wurde, treten Sie uns Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem annullierten Flug gegen die Fluggesellschaft ab.
Es gibt auch Fälle, in denen der Unterbrechungsschutz nicht gilt. Hier sind einige Einschränkungen, die Sie kennen sollten: 

  • Der Störungsschutz gilt nicht in außergewöhnlichen Situationen, die den Betrieb der an der Fertigstellung der Beförderung beteiligten Dritten beeinträchtigen. Solche Situationen können beispielsweise Streiks sein, die sich auf den Betrieb eines Transportunternehmens oder eines Flughafens auswirken, erhebliche Einschränkungen, die Flughäfen, Bus- oder Zugbahnhöfe betreffen, Bankrott oder Einstellung von 50 % der Flotte. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Sie in diesen Fällen nicht durch den Unterbrechungsschutz abgedeckt und wir sind nicht verpflichtet, Ihnen dessen Leistungen zu erbringen.
  • Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihr Reisepass für die Dauer Ihrer Reise gültig ist und dass Sie alle erforderlichen Visa, Impfnachweise oder Dokumente vorlegen - sei es für das Transportunternehmen, das Abreiseland, die Transitländer oder das Bestimmungsland. Wenn Sie sich nicht vergewissert haben, dass Sie mit korrekten und gültigen Papieren reisen, und Ihnen nicht erlaubt wurde, Ihren Flug zu besteigen oder an Ihrem Zielort einzureisen, sind Sie nicht durch den Störungsschutz abgedeckt. 
  • Der Unterbrechungsschutz deckt Sie nicht ab, wenn Sie Ihre Reise- oder Kontaktangaben direkt durch die Transportunternehmenohne unser Wissen und unsere Zustimmung ändern. Angenommen, Sie haben sich an die Fluggesellschaft gewandt, um aufgegebenes Gepäck zu einem Flug hinzuzufügen Reiseroute mit einem Selbsttransfer und einer kurzen Zwischenlandung. Wenn die Zwischenlandung zu kurz war, um Ihr Gepäck für den nächsten Flug abzuholen, sind Sie nicht durch den Unterbrechungsschutz abgedeckt.
Alle Einzelheiten zum Unterbrechungsschutz finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abschnitt 10.

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