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Verbotene Gegenstände in der Flugzeugkabine

Gegenstände, die eine Gefahr für andere darstellen oder anderen Schaden zufügen können, sind in der Kabine nicht erlaubt.

Die folgenden Gegenstände sind an Bord nicht erlaubt:

Gefährliche Gegenstände

  • Gewehre, Schusswaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt und in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
    • Schusswaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre und Flinten
    • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen oder Teilen von Schusswaffen verwechselt werden können, mit Ausnahme von Zielfernrohren
    • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft- und Schrotpistolen oder -gewehre oder Kugellagerpistolen
    • Signalpistolen und Startpistolen
    • Bögen, Armbrüste und Pfeile
    • Abschussgeräte für Harpunen und Speere
    • Schleudern und Katapulte
  • Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
    • Geräte zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe
    • Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
    • Handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays
  • Spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
    • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser.
    • Eisäxte und Eispickel
    • Rasierklingen
    • Teppichmesser
    • Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm
    • Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen
    • Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante
    • Schwerter und Säbel
  • Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden können, einschließlich:
    • Brecheisen
    • Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen
    • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel
    • Sägen, einschließlich tragbarer Akkusägen
    • Lötlampen
    • Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler
  • Stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich
    • Baseball- und Softballschläger
    • Knüppel und Schlagstöcke, wie Gummiknüppel und Totschläger
    • Kampfsportgeräte
  • Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden, einschließlich:
    • Munition
    • Sprengkapseln
    • Detonatoren und Zünder
    • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
    • Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
    • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
    • Rauchkanister und Rauchpatronen
    • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
  • Jegliche andere Objekte (Substanzen oder Geräte), die in der Lage sind oder zu sein scheinen, ernsthafte Verletzungen herbeizuführen oder eine Gefahr für das Flugzeug darzustellen bzw. dazu genutzt werden, ernsthafte Verletzungen herbeizuführen, und die gewöhnlich nicht in eingeschränkten Bereichen verwendet werden, z. B. Kampfsportgeräte, Schwerter, Säbel usw.

Scharfe Objekte und Waffen

Jegliche Objekte, die als Waffen angesehen werden können, dürfen Sie nicht mitführen. Beispiele hierfür sind Messer, Rasiermesser, Rasierklingen, Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm oder Schusswaffenimitate.
Verschreibungspflichtige Medikamente, die mit einer Spritze oder Injektionsnadel verabreicht werden (wie beispielsweise Insulin), können in Ihrem Handgepäck erlaubt sein. Sie müssen ein Rezept mit dem Namen des Arzneimittels und der ausstellenden Apotheke oder des Arztes mitbringen.

Flüssigkeiten und Gele

Sie dürfen nur kleine Mengen an Flüssigkeiten oder Gelen in Ihrem Handgepäck mitführen.
In den meisten Fällen dürfen Flüssigkeiten und Gele nur in Behältern von maximal 100 ml mitgeführt werden. Sie können allerdings die Vorschriften der Flughäfen Ihrer Reise überprüfen. Beispielsweise erlaubt der London City Airport Reisenden die Mitnahme von bis zu 2 Litern an Flüssigkeiten oder Gelen im Flugzeug.
Falls Sie größere Behälter mit Flüssigkeiten mitführen, müssen Sie diese in Ihrem Aufgabegepäck verstauen.
Wenn Sie einen Anschlussflug haben, sollten Sie in den Duty-Free-Shops keine Flüssigkeiten oder Gele in großen Behältern kaufen (es sei denn, Sie können auf Ihr Aufgabegepäck zugreifen und sie darin verstauen). Diese könnten konfisziert werden, bevor Sie an Bord Ihres nächsten Flugs gehen.

Elektronische Geräte

Das Mitführen bestimmter elektronischer Geräte kann wegen möglicher Störungen der Navigationsgeräte des Flugzeugs Einschränkungen unterliegen. Beispielsweise dürfen Lithium-Ionen-Batterien eine Nennenergie von 100 Wh nicht überschreiten.

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