Wenn Sie lieber direkt mit den Fluggesellschaften in Kontakt treten möchten und keine alternative Option oder Rückerstattung von uns angenommen haben, können Sie dies tun. Ihre Optionen hängen immer von den geltenden Gesetzen (beispielsweise der Verordnung EG261) sowie den Bedingungen der Fluggesellschaften ab.
Fluggesellschaften, die Störungen verursachen, sollten Ihnen immer einige Optionen für den beeinträchtigten Teil der Reise anbieten. Gemäß EU-Vorschriften müssen sie Ihnen beispielsweise eine kostenlose Alternative oder eine Rückerstattung anbieten, wenn sie Ihren Flug stornieren.
Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften keine Verantwortung für Teile Ihrer Reise übernehmen, die im Rahmen eines Reiseplans mit eigenständigem Transfer mit anderen Fluggesellschaften gebucht wurden. Die Fluggesellschaften können nur Unterstützung für eigene betroffene Flüge anbieten und nicht für die von anderen Fluggesellschaften, die Teil Ihres Reiseplans sind.
Nehmen wir an, Ihre Reise mit eigenständigem Transfer wurde geändert, storniert oder hat sich verspätet. Selbst wenn bestimmte Teile Ihres Reiseplans beeinträchtigt wurden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine alternativen Optionen für die Teile Ihrer Reise erhalten werden, die nicht storniert oder geändert wurden. Sie können zwar eine Rückerstattung beantragen, diese wird aber von den regulären Richtlinien des Transportunternehmens abhängen – so, als würden Sie diese Teile freiwillig stornieren.
Wenn Ihre Reise mit eigenständigem Transfer einen Flug mit Ursprung oder Ziel in den Vereinigten Staaten beinhaltet, könnten Sie Anspruch auf eine Rückerstattung von uns haben.