Skip to content

Zusätzliche Entschädigung und weitere Fluggastrechte

Unabhängig davon, ob Sie eine alternative Reiseoption oder eine Rückerstattung von uns oder den Transportunternehmen erhalten, haben Sie womöglich weiterhin Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

Fluggäste, die mit einer beliebigen Fluggesellschaft aus der Europäischen Union oder mit einer EU-Fluggesellschaft in die Europäische Union reisen, sind beispielsweise durch EU-Verordnung 261 geschützt. Andere Länder, beispielsweise Kanada, bieten einen ähnlichen Schutz, und einige Transportunternehmen haben in ihren Geschäftsbedingungen zusätzliche Entschädigungen festgelegt.

In Bezug auf Flüge können Ihre Rechte neben dem Recht auf Rückerstattung oder Re-Routing oder Rückreise auch ein Versorgungsrecht beinhalten, das üblicherweise aus kostenlosen Erfrischungen, Hotelunterkunft und Transport zwischen dem Flughafen und Ihrer Unterkunft besteht.

Womöglich haben Sie auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die EU-Verordnung 261 gewährt Ihnen Entschädigung bei verweigertem Boarding, Verspätungen von mehr als 3 Stunden und Stornierungen*, die weniger als 14 Tage vor der Abreise bekannt gegeben werden. Je nach Distanz des beeinträchtigten Flugs haben Sie Anspruch auf 250 € bis 600 €, dies gilt jedoch nicht bei außerordentlichen Umständen.
* Gemäß EU-Verordnung 261 werden Flugplanänderungen von mehr als 1 Stunde als Stornierungen angesehen, und Fluggäste haben in dem Fall dieselben Rechte.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261 anfordern.

Benötigen Sie noch immer Hilfe?

Kontakt